Teilnahmebedingung Tauschring Illertissen

1. Status

Der Tauschring lllertissen ist eine Gruppe der

katholischen Pfarreiengemeinschaft lllertissen

 

2. Mitgliedschaft

Jeder kann im Tauschring Mitglied werden, der

bereit ist, den Austausch von Leistungen und Gütern

zum gegenseitigen Nutzen zu fördern.

 

Nach Einreichen der Beitrittserklärung und Eingang

des Aufnahmebeitrages, von 10 € (Dieser Beitrag

dient der Deckung von Verwaltungskosten wie z.B.

Porto, Kopierpapier, lnternet- und Telefongebühren

etc.) erhält jedes Mitglied ein Buchungskonto, das

von jedem Mitglied selbstständig geführt wird.

 

Für Familien- bzw. Lebensgemeinschaften beträgt

der Aufnahmebeitrag ebenfalls 10 €, wobei jedes

Familienmitglied auf Wunsch ein eigenes

Buchungskonto erhalten kann.

 

3. Verrechnungseinheit/Wertemaßstab

Unsere Verrechnungseinheit heißt Talente. Bei

einem Tausch gelten L0 Talente pro Stunde. Evtl,

anfallende Fahrt- und Materialkosten sind Sache der

Tauschpartner.

 

4. Kontoführung

Die Buchungsstelle schreibt bei Beginn der

Mitgliedschaft ein Startguthaben von 10 Talenten

gut.

 

Jedes Mitglied führt ein sog. Kontoblatt, in das

erbrachte und erhaltene Leistungen eingetragen und

unterzeichnet werden, Dieses Kontoblatt ist

sorgfältig zu führen, da es als eigener Nachweis über

Haben und Soll dient. Es muss einmal jährlich an der

Mitgliederversammlung bei der Buchungsstelle

eingereicht werden.

 

Das Konto kann bis max. minus 200 Talente

überzogen werden, bzw. sollte die Obergrenze an

Guthaben 200 Talente nicht übersteigen,

Ausnahmen sind vom Leitungsteam zu genehmigen.

Talente dürfen verschenkt werden.

 

Mitglieder, die aufgrund körperlicher oder

gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der

Lage sind, einen Minusstand auf ihrem Konto

auszugleichen, wird durch Talente vom

Spendenkonto geholfen, diesen Minusstand

abzubauen. Darüber entscheidet das Leitungsteam,

Jedes Jahr werden 20 Talente abgebucht, die dem

Verwaltungskonto gutgeschrieben werden.

 

Damit werden organisatorische Leistungen vergütet,

die von Mitgliedern im Tauschring für die

Allgemeinheit erbracht werden (z.B. für

Kontoführung, Pflegen der Marktzeitung, usw.).

Diese Buchung 'ist bei der Mitgliederversammlung

fällig. Wird die Frist von 2 Monaten nicht

eingehalten, erfolgt ein temporärer Ausschluss

(Stilllegung).

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf

Barzahlung.

5. Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Tauschring ist schriftlich zu

erklären. Er erfolgt mit Ablauf des darauffolgenden

Monats. Dabei erlöschen Ansprüche auf eventuell

vorhandene Guthaben. Diese Talente werden dem

Spendenkonto gutgeschrieben.

Negative und positive Kontostände können auf

andere Mitglieder übertragen werden.

Beim Ausscheiden ist generell ein ausgeglichener

Kontostand anzustreben. Es besteht aber auch die

Möglichkeit, einen negativen Kontostand mit Euro

auszugleichen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine

Entscheidung des Leitungsteams herbeizuführen.

 

Bei grober Grundsatzverletzung kann ein Teilnehmer

nach Anhörung der Betroffenen vom Tauschring

ausgeschlossen werden. Ein automatischer

Ausschluss erfolgt nach 2 Jahren Stilllegung.

 

6. Haftung

Jeder Teilnehmer ist für die erbrachten Leistungen

und getroffenen Absprachen selbst verantwortlich,

Für die Qualität der erbrachten Leistungen wird

seitens des Tauschrings keine Haftung übernommen.

Wir empfehlen daher eine private

Haftpflichtversicherung,

Das Leitungsteam und die Verwaltung können nur im

Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit die

Verantwortung übernehmen.

7. Gültigkeit

Diese Vereinbarung ist gültig seit dem 15. Mai 2010

Eine Aktualisierung wurde zuletzt am 30. September

2018 vorgenommen. Sie ist solange gültig, bis ein

Änderungsantrag gestellt wird und dieser mit 2/3-

Mehrheit der Anwesenden beschlossen wird,

Änderungen und Beschlüsse werden schriftlich

bekannt gegeben.

 

Hiermit akzeptiere ich die Teilnahmebedingungen

des Tauschrings und verpflichte mich zur

Geheimhaltung meines Passwortes

 

 

 

 

 

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Datum, Unterschrift des Mitglieds