1. Status
Der Tauschring lllertissen ist eine Gruppe der
katholischen Pfarreiengemeinschaft lllertissen
2. Mitgliedschaft
Jeder kann im Tauschring Mitglied werden, der
bereit ist, den Austausch von Leistungen und Gütern
zum gegenseitigen Nutzen zu fördern.
Nach Einreichen der Beitrittserklärung und Eingang
des Aufnahmebeitrages, von 10 € (Dieser Beitrag
dient der Deckung von Verwaltungskosten wie z.B.
Porto, Kopierpapier, lnternet- und Telefongebühren
etc.) erhält jedes Mitglied ein Buchungskonto, das
von jedem Mitglied selbstständig geführt wird.
Für Familien- bzw. Lebensgemeinschaften beträgt
der Aufnahmebeitrag ebenfalls 10 €, wobei jedes
Familienmitglied auf Wunsch ein eigenes
Buchungskonto erhalten kann.
3. Verrechnungseinheit/Wertemaßstab
Unsere Verrechnungseinheit heißt Talente. Bei
einem Tausch gelten L0 Talente pro Stunde. Evtl,
anfallende Fahrt- und Materialkosten sind Sache der
Tauschpartner.
4. Kontoführung
Die Buchungsstelle schreibt bei Beginn der
Mitgliedschaft ein Startguthaben von 10 Talenten
gut.
Jedes Mitglied führt ein sog. Kontoblatt, in das
erbrachte und erhaltene Leistungen eingetragen und
unterzeichnet werden, Dieses Kontoblatt ist
sorgfältig zu führen, da es als eigener Nachweis über
Haben und Soll dient. Es muss einmal jährlich an der
Mitgliederversammlung bei der Buchungsstelle
eingereicht werden.
Das Konto kann bis max. minus 200 Talente
überzogen werden, bzw. sollte die Obergrenze an
Guthaben 200 Talente nicht übersteigen,
Ausnahmen sind vom Leitungsteam zu genehmigen.
Talente dürfen verschenkt werden.
Mitglieder, die aufgrund körperlicher oder
gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der
Lage sind, einen Minusstand auf ihrem Konto
auszugleichen, wird durch Talente vom
Spendenkonto geholfen, diesen Minusstand
abzubauen. Darüber entscheidet das Leitungsteam,
Jedes Jahr werden 20 Talente abgebucht, die dem
Verwaltungskonto gutgeschrieben werden.
Damit werden organisatorische Leistungen vergütet,
die von Mitgliedern im Tauschring für die
Allgemeinheit erbracht werden (z.B. für
Kontoführung, Pflegen der Marktzeitung, usw.).
Diese Buchung 'ist bei der Mitgliederversammlung
fällig. Wird die Frist von 2 Monaten nicht
eingehalten, erfolgt ein temporärer Ausschluss
(Stilllegung).
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf
Barzahlung.
5. Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Tauschring ist schriftlich zu
erklären. Er erfolgt mit Ablauf des darauffolgenden
Monats. Dabei erlöschen Ansprüche auf eventuell
vorhandene Guthaben. Diese Talente werden dem
Spendenkonto gutgeschrieben.
Negative und positive Kontostände können auf
andere Mitglieder übertragen werden.
Beim Ausscheiden ist generell ein ausgeglichener
Kontostand anzustreben. Es besteht aber auch die
Möglichkeit, einen negativen Kontostand mit Euro
auszugleichen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine
Entscheidung des Leitungsteams herbeizuführen.
Bei grober Grundsatzverletzung kann ein Teilnehmer
nach Anhörung der Betroffenen vom Tauschring
ausgeschlossen werden. Ein automatischer
Ausschluss erfolgt nach 2 Jahren Stilllegung.
6. Haftung
Jeder Teilnehmer ist für die erbrachten Leistungen
und getroffenen Absprachen selbst verantwortlich,
Für die Qualität der erbrachten Leistungen wird
seitens des Tauschrings keine Haftung übernommen.
Wir empfehlen daher eine private
Haftpflichtversicherung,
Das Leitungsteam und die Verwaltung können nur im
Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit die
Verantwortung übernehmen.
7. Gültigkeit
Diese Vereinbarung ist gültig seit dem 15. Mai 2010
Eine Aktualisierung wurde zuletzt am 30. September
2018 vorgenommen. Sie ist solange gültig, bis ein
Änderungsantrag gestellt wird und dieser mit 2/3-
Mehrheit der Anwesenden beschlossen wird,
Änderungen und Beschlüsse werden schriftlich
bekannt gegeben.
Hiermit akzeptiere ich die Teilnahmebedingungen
des Tauschrings und verpflichte mich zur
Geheimhaltung meines Passwortes
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Datum, Unterschrift des Mitglieds